Glossar

Fachbegriffe, einfach erklärt.

Alterungsrückstellung
Teil der Beiträge in der privaten Krankenversicherung, der angespart wird, um die Beiträge im Alter zu entlasten.
Beihilfe
Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Der Rest wird meist privat versichert.
Deckungssumme
Höchstbetrag, bis zu dem eine Versicherung je Schadenfall zahlt, etwa in der Haftpflicht.
Elementarschäden
Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. In Hausrat und Wohngebäude meist nur mit Zusatzbaustein versichert.
Erstinformation
Informationen, die ein Versicherungsvermittler beim ersten Kontakt geben muss: wer er ist, welche Erlaubnis er hat und unter welcher Nummer er im Vermittlerregister steht (§ 15 VersVermV).
Festzuschuss
Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung zum Zahnersatz zahlt: bis Ende 2026 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent; ab 1. Januar 2027 50, 60 oder 65 Prozent.
Gliedertaxe
Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad beim Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile gilt.
Krankentagegeld
Zahlung, die bei Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ausgleicht. Für Selbstständige und privat Versicherte besonders wichtig.
Neuwert
Betrag, der nötig ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Maßstab vieler Hausratversicherungen.
Progression
Vereinbarung in der Unfallversicherung, nach der die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt.
Schadenfreiheitsklasse
Einstufung in der Kfz-Versicherung, die mit jedem schadenfreien Jahr steigt und den Beitrag beeinflusst.
Selbstbeteiligung
Anteil eines Schadens oder einer Rechnung, den Sie selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag.
Tippgeber
Wer nur den Kontakt zwischen Interessenten und einem Versicherungsvermittler herstellt, ohne zu beraten oder Verträge zu vermitteln. So arbeitet klarversichert.
Unterversicherung
Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Die Versicherung kann dann anteilig kürzen.
Vermittlerregister
Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern, in dem Versicherungsvermittler mit ihrer Erlaubnis eingetragen sind: www.vermittlerregister.info.
Versicherungsmakler
Vermittler, der im Auftrag des Kunden handelt und Angebote mehrerer Versicherer vergleicht.
Versicherungsvertreter
Vermittler, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer deren Produkte anbietet.
Versicherungspflichtgrenze
Einkommensgrenze, oberhalb derer Angestellte nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind und in die PKV wechseln können. 2026: 77.400 € brutto im Jahr.
Wartezeit
Zeit nach Vertragsbeginn, in der noch kein Versicherungsschutz für bestimmte Fälle besteht, etwa in der Rechtsschutz- oder Zahnzusatzversicherung.

Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.

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