Glossar
Fachbegriffe, einfach erklärt.
- Alterungsrückstellung
- Teil der Beiträge in der privaten Krankenversicherung, der angespart wird, um die Beiträge im Alter zu entlasten.
- Beihilfe
- Anteil der Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Der Rest wird meist privat versichert.
- Deckungssumme
- Höchstbetrag, bis zu dem eine Versicherung je Schadenfall zahlt, etwa in der Haftpflicht.
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. In Hausrat und Wohngebäude meist nur mit Zusatzbaustein versichert.
- Erstinformation
- Informationen, die ein Versicherungsvermittler beim ersten Kontakt geben muss: wer er ist, welche Erlaubnis er hat und unter welcher Nummer er im Vermittlerregister steht (§ 15 VersVermV).
- Festzuschuss
- Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung zum Zahnersatz zahlt: bis Ende 2026 60 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent; ab 1. Januar 2027 50, 60 oder 65 Prozent.
- Gliedertaxe
- Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, welcher Invaliditätsgrad beim Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile gilt.
- Krankentagegeld
- Zahlung, die bei Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall ausgleicht. Für Selbstständige und privat Versicherte besonders wichtig.
- Neuwert
- Betrag, der nötig ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Maßstab vieler Hausratversicherungen.
- Progression
- Vereinbarung in der Unfallversicherung, nach der die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigt.
- Schadenfreiheitsklasse
- Einstufung in der Kfz-Versicherung, die mit jedem schadenfreien Jahr steigt und den Beitrag beeinflusst.
- Selbstbeteiligung
- Anteil eines Schadens oder einer Rechnung, den Sie selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag.
- Tippgeber
- Wer nur den Kontakt zwischen Interessenten und einem Versicherungsvermittler herstellt, ohne zu beraten oder Verträge zu vermitteln. So arbeitet klarversichert.
- Unterversicherung
- Liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert. Die Versicherung kann dann anteilig kürzen.
- Vermittlerregister
- Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern, in dem Versicherungsvermittler mit ihrer Erlaubnis eingetragen sind: www.vermittlerregister.info.
- Versicherungsmakler
- Vermittler, der im Auftrag des Kunden handelt und Angebote mehrerer Versicherer vergleicht.
- Versicherungsvertreter
- Vermittler, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer deren Produkte anbietet.
- Versicherungspflichtgrenze
- Einkommensgrenze, oberhalb derer Angestellte nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind und in die PKV wechseln können. 2026: 77.400 € brutto im Jahr.
- Wartezeit
- Zeit nach Vertragsbeginn, in der noch kein Versicherungsschutz für bestimmte Fälle besteht, etwa in der Rechtsschutz- oder Zahnzusatzversicherung.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.