Private Krankenversicherung

Ist die private Krankenversicherung das Richtige für mich?

Verbeamtung, Selbstständigkeit oder ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze: Ein registrierter Vermittler klärt mit Ihnen, ob und wie ein Wechsel in die private Vollversicherung passt. Wir stellen keine Gesundheitsfragen.

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Das sollten Sie wissen.

Allgemeine Informationen, keine Beratung.

Wer wechseln kann

In der Regel Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € brutto im Jahr; ab 1. Januar 2027: voraussichtlich 84.150 €).

Wovon der Beitrag abhängt

Vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Tarif. Gesundheitsfragen kommen erst im Antrag, nicht hier.

Familie und Rückkehr

Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen brauchen eigene Verträge. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel nicht mehr.

Ratgeber Private Krankenversicherung

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Wechsel in die PKV: Was Sie vorher wissen sollten

Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: 77.400 € brutto im Jahr), selbstständig oder verbeamtet ist, kann sich privat versichern. Die Entscheidung gilt meist für Jahrzehnte.

PKV für Beamte: Beihilfe und Restkostentarif

Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamtinnen und Beamte meist mit einem privaten Restkostentarif ab.

Versicherungspflichtgrenze 2027: Wer als Angestellter in die PKV wechseln kann

Zum 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze laut Entwurf der Rechengrößenverordnung auf 84.150 € brutto im Jahr. Für Angestellte entscheidet sie, ob ein Wechsel in die private Vollversicherung möglich ist.

Anwärter und Referendariat: Beihilfe und Krankenversicherung zum Start

Wer als Anwärterin oder Anwärter, etwa im Referendariat, verbeamtet wird, hat Anspruch auf Beihilfe. Den Rest der Krankheitskosten sichert meist ein privater Tarif ab, oft mit einer Frist zum Einstieg.

Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich oder privat?

Selbstständige können wählen. Freiwillig gesetzlich richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, privat nach Alter, Gesundheit und Tarif.

Private Krankenversicherung im Studium

Wer zu Studienbeginn versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Die Entscheidung gilt dann für das ganze Studium.

Tarifwechsel in der PKV: Beitrag senken, Leistung behalten?

Privat Versicherte haben das Recht, beim eigenen Versicherer in gleichartige Tarife zu wechseln, ohne ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Zahnzusatzversicherung: Was zahlt die Kasse, was nicht?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der ab 1. Januar 2027 sinkt. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil verringern.

Krankenhauszusatzversicherung: Einbettzimmer und Chefarzt

Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen. Eine Zusatzversicherung kann Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer einschließen.

So einfach geht’s.

Drei Schritte. Sie behalten die Kontrolle.

1

Sieben kurze Fragen

Lebenssituation, bestehender Schutz, Zeitraum. Keine Gesundheitsfragen, keine Nachweise.

2

Sie sehen, wer anruft

Vor Ihrer Zustimmung sehen Sie die möglichen Vermittler mit Name, Anschrift und Registernummer. Ihre Anfrage geht an genau einen.

3

Code, dann Beratung

Sie bestätigen Ihre Rufnummer mit einem Code. Der Vermittler meldet sich, berät Sie und erstellt auf Wunsch Angebote.

Gut zu wissen

Häufige
Fragen.

Ich bin angestellt und verdiene weniger als die Grenze. Was geht?

Ein Wechsel in die private Vollversicherung ist dann nicht möglich. Private Zusatzversicherungen, etwa für Zahn oder Klinik, können Sie trotzdem abschließen.

Was ist ein Tarifwechsel in der PKV?

Wer privat versichert ist, kann innerhalb seines Versicherers in andere Tarife wechseln. Ob das sinnvoll ist, klärt die Beratung.

Wer berät mich?

Ein Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Die Eintragung können Sie unter www.vermittlerregister.info prüfen. Die Degenstein GmbH selbst berät nicht und vermittelt keine Verträge.

Ist das ein Vergleichsrechner?

Nein. Wir nennen keine Tarife, Beiträge oder Testsieger. Wir geben Ihren Beratungswunsch an einen Vermittler aus unserem Partnernetz weiter; welche Angebote passen, bespricht er mit Ihnen.

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