Wer wechseln kann
In der Regel Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € brutto im Jahr; ab 1. Januar 2027: voraussichtlich 84.150 €).
Verbeamtung, Selbstständigkeit oder ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze: Ein registrierter Vermittler klärt mit Ihnen, ob und wie ein Wechsel in die private Vollversicherung passt. Wir stellen keine Gesundheitsfragen.
Jetzt Beratung anfordernAllgemeine Informationen, keine Beratung.
In der Regel Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € brutto im Jahr; ab 1. Januar 2027: voraussichtlich 84.150 €).
Vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Tarif. Gesundheitsfragen kommen erst im Antrag, nicht hier.
Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen brauchen eigene Verträge. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nur eingeschränkt möglich, ab 55 in der Regel nicht mehr.
Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: 77.400 € brutto im Jahr), selbstständig oder verbeamtet ist, kann sich privat versichern. Die Entscheidung gilt meist für Jahrzehnte.
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamtinnen und Beamte meist mit einem privaten Restkostentarif ab.
Zum 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze laut Entwurf der Rechengrößenverordnung auf 84.150 € brutto im Jahr. Für Angestellte entscheidet sie, ob ein Wechsel in die private Vollversicherung möglich ist.
Wer als Anwärterin oder Anwärter, etwa im Referendariat, verbeamtet wird, hat Anspruch auf Beihilfe. Den Rest der Krankheitskosten sichert meist ein privater Tarif ab, oft mit einer Frist zum Einstieg.
Selbstständige können wählen. Freiwillig gesetzlich richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, privat nach Alter, Gesundheit und Tarif.
Wer zu Studienbeginn versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Die Entscheidung gilt dann für das ganze Studium.
Privat Versicherte haben das Recht, beim eigenen Versicherer in gleichartige Tarife zu wechseln, ohne ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der ab 1. Januar 2027 sinkt. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil verringern.
Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen. Eine Zusatzversicherung kann Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer einschließen.
Drei Schritte. Sie behalten die Kontrolle.
Lebenssituation, bestehender Schutz, Zeitraum. Keine Gesundheitsfragen, keine Nachweise.
Vor Ihrer Zustimmung sehen Sie die möglichen Vermittler mit Name, Anschrift und Registernummer. Ihre Anfrage geht an genau einen.
Sie bestätigen Ihre Rufnummer mit einem Code. Der Vermittler meldet sich, berät Sie und erstellt auf Wunsch Angebote.
Ein Wechsel in die private Vollversicherung ist dann nicht möglich. Private Zusatzversicherungen, etwa für Zahn oder Klinik, können Sie trotzdem abschließen.
Wer privat versichert ist, kann innerhalb seines Versicherers in andere Tarife wechseln. Ob das sinnvoll ist, klärt die Beratung.
Ein Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Die Eintragung können Sie unter www.vermittlerregister.info prüfen. Die Degenstein GmbH selbst berät nicht und vermittelt keine Verträge.
Nein. Wir nennen keine Tarife, Beiträge oder Testsieger. Wir geben Ihren Beratungswunsch an einen Vermittler aus unserem Partnernetz weiter; welche Angebote passen, bespricht er mit Ihnen.