Beihilfe schon in der Ausbildung
Auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, etwa im Vorbereitungsdienst oder Referendariat, erhalten Beihilfe. Der Bemessungssatz hängt vom Dienstherrn und der Familiensituation ab; häufig sind es für Alleinstehende 50 Prozent. Den übrigen Teil deckt ein privater Restkostentarif.
Die Öffnungsaktion zum Einstieg
Viele private Krankenversicherer nehmen Beamtinnen und Beamte, die erstmals verbeamtet werden, im Rahmen einer Öffnungsaktion auf: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Der Antrag muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt werden. Das gilt auch für Beamte auf Widerruf.
Anwärtertarife und der Übergang danach
Für die Ausbildungszeit gibt es eigene Anwärtertarife. Nach der Ausbildung wird der Vertrag auf den regulären Beihilfetarif umgestellt. Wichtig ist, vorher zu klären, wie der Übergang geregelt ist und was gilt, wenn keine Übernahme folgt.
Was gesetzlich möglich ist
Einige Bundesländer bieten statt der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Ob das der eigene Dienstherr anbietet und was besser passt, hängt von Familie, Einkommen und Planung ab.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.