Private Krankenversicherung

Anwärter und Referendariat: Beihilfe und Krankenversicherung zum Start

Wer als Anwärterin oder Anwärter, etwa im Referendariat, verbeamtet wird, hat Anspruch auf Beihilfe. Den Rest der Krankheitskosten sichert meist ein privater Tarif ab, oft mit einer Frist zum Einstieg.

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Beihilfe schon in der Ausbildung

Auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, etwa im Vorbereitungsdienst oder Referendariat, erhalten Beihilfe. Der Bemessungssatz hängt vom Dienstherrn und der Familiensituation ab; häufig sind es für Alleinstehende 50 Prozent. Den übrigen Teil deckt ein privater Restkostentarif.

Die Öffnungsaktion zum Einstieg

Viele private Krankenversicherer nehmen Beamtinnen und Beamte, die erstmals verbeamtet werden, im Rahmen einer Öffnungsaktion auf: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Der Antrag muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt werden. Das gilt auch für Beamte auf Widerruf.

Anwärtertarife und der Übergang danach

Für die Ausbildungszeit gibt es eigene Anwärtertarife. Nach der Ausbildung wird der Vertrag auf den regulären Beihilfetarif umgestellt. Wichtig ist, vorher zu klären, wie der Übergang geregelt ist und was gilt, wenn keine Übernahme folgt.

Was gesetzlich möglich ist

Einige Bundesländer bieten statt der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Ob das der eigene Dienstherr anbietet und was besser passt, hängt von Familie, Einkommen und Planung ab.

Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.

Gut zu wissen

Häufige
Fragen.

Wann beginnt die Frist von sechs Monaten?

In der Regel mit der ersten Verbeamtung, also oft mit dem Beginn des Vorbereitungsdienstes. Die genauen Bedingungen legen die Versicherer fest.

Was passiert, wenn ich nach dem Referendariat nicht übernommen werde?

Dann gelten wieder die Regeln für Angestellte oder Selbstständige. Manche Tarife bieten eine Anwartschaft, mit der man sich den Gesundheitszustand für später sichern kann.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Im Antrag beim Versicherer ja. In unserem Formular nicht; dort fragen wir keine Gesundheitsdaten ab.

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