Was die Grenze bedeutet
Angestellte sind gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht übersteigt. 2026 liegt sie bei 77.400 €. Für 2027 sieht der Entwurf 84.150 € vor: die übliche Anpassung plus eine einmalige Anhebung um 3.600 Euro nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Verbindlich ist der Wert erst mit der Verkündung der Verordnung.
Ab wann ein Wechsel möglich ist
Wer die Grenze überschreitet, wird mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, wenn das Entgelt auch die Grenze des folgenden Jahres übersteigt. Zum regelmäßigen Entgelt zählen auch Zahlungen, die sicher jedes Jahr kommen, etwa ein vertragliches Weihnachtsgeld. Einmalige Prämien zählen in der Regel nicht.
Was bereits privat Versicherte wissen sollten
Für Angestellte, die schon wegen Überschreitens der Grenze privat versichert sind, gelten besondere, niedrigere Grenzen. Laut Entwurf soll die einmalige Anhebung für sie nicht gelten. Ob die eigene Versicherungsfreiheit bestehen bleibt, klärt der Arbeitgeber mit der Krankenkasse.
Was vor dem Wechsel zu bedenken ist
- Die Entscheidung gilt meist für Jahrzehnte; eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nur eingeschränkt möglich.
- Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen brauchen eigene Verträge.
- Der Arbeitgeber zahlt auch zur privaten Krankenversicherung einen Zuschuss, höchstens bis zur Hälfte des Beitrags und begrenzt auf den Höchstbetrag.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.