Privathaftpflicht
Sie zahlt, wenn Sie anderen ungewollt einen Schaden zufügen, für den Sie haften. Verbraucherschützer zählen sie zu den wichtigsten Versicherungen.
Umzug, Familie, neues Auto oder einfach alte Verträge: Ein registrierter Vermittler prüft mit Ihnen, was Sie brauchen und was doppelt ist.
Jetzt Beratung anfordernAllgemeine Informationen, keine Beratung.
Sie zahlt, wenn Sie anderen ungewollt einen Schaden zufügen, für den Sie haften. Verbraucherschützer zählen sie zu den wichtigsten Versicherungen.
Sie ersetzt Ihre Einrichtung zum Beispiel nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Passt die Versicherungssumme nicht mehr zur Wohnung, droht Unterversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Für Freizeit und Haushalt gibt es private Verträge; was sie zahlen, regelt der Vertrag.
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür oft unbegrenzt. Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Möbel, Kleidung, Technik: Die Hausrat ersetzt Ihre Einrichtung nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, in der Regel zum Neuwert.
Sie zahlt, wenn das Gebäude selbst durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Banken verlangen sie bei einer Finanzierung meist.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Die private zahlt, wenn ein Unfall in der Freizeit bleibende Folgen hat.
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Teil- und Vollkasko schützen das eigene Auto. Wechseln können Sie meist zum 30. November.
Drei Schritte. Sie behalten die Kontrolle.
Lebenssituation, bestehender Schutz, Zeitraum. Keine Gesundheitsfragen, keine Nachweise.
Vor Ihrer Zustimmung sehen Sie die möglichen Vermittler mit Name, Anschrift und Registernummer. Ihre Anfrage geht an genau einen.
Sie bestätigen Ihre Rufnummer mit einem Code. Der Vermittler meldet sich, berät Sie und erstellt auf Wunsch Angebote.
In der Regel nicht. Sie schließt üblicherweise die Eigentümerin oder der Eigentümer ab. Für Mieter sind eher Hausrat und Privathaftpflicht ein Thema.
Ja. Wählen Sie im Fragebogen „Versichert, Vertrag prüfen lassen“. Der Vermittler bespricht mit Ihnen, ob Ihr Schutz noch zu Ihrer Situation passt.
Ein Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d GewO, eingetragen im Vermittlerregister. Die Eintragung können Sie unter www.vermittlerregister.info prüfen. Die Degenstein GmbH selbst berät nicht und vermittelt keine Verträge.
Nein. Wir nennen keine Tarife, Beiträge oder Testsieger. Wir geben Ihren Beratungswunsch an einen Vermittler aus unserem Partnernetz weiter; welche Angebote passen, bespricht er mit Ihnen.