Kfz-Haftpflicht
Ohne sie darf kein Auto zugelassen werden. Sie zahlt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen: an Menschen, Fahrzeugen und anderen Sachen. Den Schaden am eigenen Auto zahlt sie nicht.
Teilkasko und Vollkasko
- Teilkasko: zum Beispiel Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Zusammenstöße mit Tieren (je nach Vertrag nur Haarwild oder Tiere aller Art).
- Vollkasko: zusätzlich selbst verschuldete Unfälle am eigenen Auto und Vandalismus.
- Bei Haftpflicht und Vollkasko richtet sich der Beitrag auch nach der Schadenfreiheitsklasse, die mit jedem unfallfreien Jahr steigt.
Wann Sie wechseln können
Die meisten Verträge laufen bis zum Jahresende und können mit einem Monat Frist gekündigt werden, also bis zum 30. November. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder beim Fahrzeugwechsel.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.