Privathaftpflicht: Wofür brauche ich sie?
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür oft unbegrenzt. Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Was die wichtigsten Versicherungen leisten, wo der gesetzliche Schutz endet und worauf es im Vertrag ankommt. Ohne Tarife, ohne Verkaufsdruck.
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür oft unbegrenzt. Die Privathaftpflicht zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Möbel, Kleidung, Technik: Die Hausrat ersetzt Ihre Einrichtung nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, in der Regel zum Neuwert.
Sie zahlt, wenn das Gebäude selbst durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Banken verlangen sie bei einer Finanzierung meist.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Die private zahlt, wenn ein Unfall in der Freizeit bleibende Folgen hat.
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Teil- und Vollkasko schützen das eigene Auto. Wechseln können Sie meist zum 30. November.
Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: 77.400 € brutto im Jahr), selbstständig oder verbeamtet ist, kann sich privat versichern. Die Entscheidung gilt meist für Jahrzehnte.
Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamtinnen und Beamte meist mit einem privaten Restkostentarif ab.
Zum 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze laut Entwurf der Rechengrößenverordnung auf 84.150 € brutto im Jahr. Für Angestellte entscheidet sie, ob ein Wechsel in die private Vollversicherung möglich ist.
Wer als Anwärterin oder Anwärter, etwa im Referendariat, verbeamtet wird, hat Anspruch auf Beihilfe. Den Rest der Krankheitskosten sichert meist ein privater Tarif ab, oft mit einer Frist zum Einstieg.
Selbstständige können wählen. Freiwillig gesetzlich richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, privat nach Alter, Gesundheit und Tarif.
Wer zu Studienbeginn versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Die Entscheidung gilt dann für das ganze Studium.
Privat Versicherte haben das Recht, beim eigenen Versicherer in gleichartige Tarife zu wechseln, ohne ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der ab 1. Januar 2027 sinkt. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil verringern.
Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen. Eine Zusatzversicherung kann Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer einschließen.
Vom Online-Kauf bis zur Reise: Der Privatrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Alltagsstreitigkeiten. Einige Bereiche sind üblicherweise ausgeschlossen.
Im Arbeitsrecht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt. Genau hier hilft der Berufsrechtsschutz.
Unfall, Bußgeldbescheid, Streit mit der Werkstatt: Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die Kosten, oft ohne Wartezeit.
Streit ums Wohnen ist häufig und kann lange dauern. Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz hilft Mietern wie Vermietern.