Private Krankenversicherung

Zahnzusatzversicherung: Was zahlt die Kasse, was nicht?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der ab 1. Januar 2027 sinkt. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil verringern.

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Der Festzuschuss der Kasse

Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss auf die sogenannte Regelversorgung: bis Ende 2026 60 Prozent, mit lückenlos geführtem Bonusheft 70 Prozent (fünf Jahre) oder 75 Prozent (zehn Jahre). Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Sätze laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf 50, 60 und 65 Prozent; maßgeblich ist, wann die Kasse den Heil- und Kostenplan bewilligt. Wer eine aufwendigere Versorgung wählt, etwa Implantate, trägt die Differenz selbst. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung.

Was eine Zusatzversicherung leisten kann

Wichtig vor dem Abschluss

Bereits geplante oder begonnene Behandlungen und fehlende Zähne sind in der Regel nicht versichert. Wer eine Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte das deshalb tun, bevor eine Behandlung absehbar ist. Gesundheitsfragen stellt der Versicherer im Antrag.

Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.

Gut zu wissen

Häufige
Fragen.

Können auch gesetzlich Pflichtversicherte eine Zahnzusatz abschließen?

Ja. Zusatzversicherungen stehen allen gesetzlich Versicherten offen, unabhängig vom Einkommen.

Zahlt sie für eine laufende Behandlung?

In der Regel nicht. Was vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen wurde, ist meist ausgeschlossen.

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