So funktioniert die Beihilfe
Für Beamtinnen und Beamte übernimmt der Dienstherr einen Prozentsatz der Krankheitskosten, die Beihilfe. Beim Bund sind es für aktive Beamte in der Regel 50 Prozent, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand mehr; die Länder haben eigene Regeln. Für den übrigen Teil gibt es private Tarife, die genau diesen Anteil abdecken.
Öffnungsaktion für den Einstieg
Viele private Krankenversicherer nehmen Beamtinnen und Beamte, die sich erstmals verbeamten lassen, im Rahmen einer Öffnungsaktion auf: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt wird. Nicht alle Versicherer nehmen teil. Das ist besonders für Menschen mit Vorerkrankungen wichtig.
Alternativen
In einigen Bundesländern können Beamtinnen und Beamte statt der Beihilfe eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Welche Lösung passt, hängt von Familie, Gesundheit und Dienstherrn ab.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.