Private Krankenversicherung

Wechsel in die PKV: Was Sie vorher wissen sollten

Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: 77.400 € brutto im Jahr), selbstständig oder verbeamtet ist, kann sich privat versichern. Die Entscheidung gilt meist für Jahrzehnte.

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Wer wechseln kann

Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 €), Selbstständige und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Studierende. Angestellte unter der Grenze sind gesetzlich pflichtversichert; ihnen steht eine private Zusatzversicherung offen.

Wie sich der Beitrag bildet

In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Leistungsumfang. Dafür stellt der Versicherer im Antrag Gesundheitsfragen. Ein Teil der Beiträge wird als Alterungsrückstellung angespart, um Beiträge im Alter zu dämpfen. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, höchstens bis zur Hälfte des Beitrags.

Was Sie bedenken sollten

Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.

Gut zu wissen

Häufige
Fragen.

Werden die Beiträge im Alter teurer?

Beiträge können steigen, etwa durch höhere Gesundheitskosten. Alterungsrückstellungen und Tarife zur Beitragsentlastung sollen das abfedern. Wie sich das in Ihrer Situation auswirkt, klärt die Beratung.

Fragt klarversichert nach meiner Gesundheit?

Nein. Gesundheitsfragen stellt erst der Versicherer im Antrag. Unser Fragebogen erfasst nur Ihren Beratungswunsch.

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