Familienversichert oder selbst versichert
Bis 25 Jahre sind viele Studierende über die Eltern beitragsfrei gesetzlich familienversichert, solange ihr Einkommen eine Grenze nicht übersteigt. Sind die Eltern privat versichert, kann das Kind über die Eltern privat versichert bleiben oder in die studentische Pflichtversicherung wechseln.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer als Studierende oder Studierender versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen und privat versichern. Die Befreiung ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich.
Was zu bedenken ist
Private Ausbildungstarife sind auf Studierende zugeschnitten; Beiträge und Leistungen unterscheiden sich aber deutlich. Wichtig ist, wie es nach dem Studium weitergeht: Mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wird man wieder gesetzlich versichert.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.