Freiwillig gesetzlich versichert
Der Beitrag richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen, mit einer Mindestbemessungsgrundlage. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein. Krankengeld gibt es nur mit einem entsprechenden Wahltarif.
Privat versichert
Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Leistungen wie Krankentagegeld, Zahn- oder Klinikleistungen werden im Vertrag festgelegt. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.
Krankentagegeld nicht vergessen
Wer selbstständig ist und krank wird, hat oft kein Einkommen. Ein Krankentagegeld sichert diese Lücke ab, privat wie gesetzlich über einen Wahltarif. Die Höhe sollte zu Ihren laufenden Kosten passen.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.