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Rechtsschutz

Privatrechtsschutz: Streit um Verträge, Schadenersatz und Behörden

Vom Online-Kauf bis zur Reise: Der Privatrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in vielen Alltagsstreitigkeiten. Einige Bereiche sind üblicherweise ausgeschlossen.

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Was typischerweise abgedeckt ist

Was häufig ausgeschlossen ist

Im Familien- und Erbrecht zahlen viele Verträge nur eine erste Beratung, nicht das ganze Verfahren. Streitigkeiten rund um den Bau oder Kauf eines Hauses sind oft ausgeschlossen. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Kosten, die übernommen werden

Übernommen werden in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige und im Fall einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.

Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.

Gut zu wissen

Häufige
Fragen.

Ab wann bin ich versichert?

Nach Vertragsbeginn gilt für viele Bereiche eine Wartezeit, häufig drei Monate. Versichert sind Fälle, die danach eintreten.

Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?

In der Regel ja. Manche Verträge bieten bei Nutzung einer Anwaltsempfehlung einen Verzicht auf die Selbstbeteiligung.

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