Was typischerweise abgedeckt ist
- Streit aus Verträgen, etwa mit Händlern, Handwerkern oder Reiseveranstaltern
- Durchsetzen von Schadenersatz
- Verfahren vor Sozial- und Verwaltungsgerichten, etwa mit Behörden
- Steuerstreitigkeiten vor Gericht
- Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, je nach Vorwurf
Was häufig ausgeschlossen ist
Im Familien- und Erbrecht zahlen viele Verträge nur eine erste Beratung, nicht das ganze Verfahren. Streitigkeiten rund um den Bau oder Kauf eines Hauses sind oft ausgeschlossen. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.
Kosten, die übernommen werden
Übernommen werden in der Regel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige und im Fall einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.