Typische Fälle
- Nebenkostenabrechnung
- Rückzahlung der Kaution
- Mieterhöhung
- Mängel und Mietminderung
- Kündigung wegen Eigenbedarfs
Für Mieter und Vermieter
Der Baustein gilt für die selbst bewohnte Wohnung oder das eigene Haus. Wer vermietet, braucht einen eigenen Baustein für die vermietete Einheit. Versichert ist in der Regel eine bestimmte Adresse; bei einem Umzug wird der Vertrag umgestellt.
Wartezeit
Auch hier gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten. Ein Streit, der sich vorher abzeichnet, etwa eine bereits angekündigte Mieterhöhung, ist in der Regel nicht versichert.
Stand November 2026 · Allgemeine Information, keine Beratung und keine Empfehlung eines bestimmten Produkts. Was für Sie passt, klärt ein registrierter Vermittler.